Der flexible Kyoto-Mechanismus Joint Implementation (JI – Gemeinsame Umsetzung), fördert und belohnt Initiativen zur Emissionsreduzierung zwischen Industrieländern, die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben. Die so gewonnenen Emissionsgutschriften für Emissionsreduzierungen können Sie sodann nutzen, um Ihre eigenen Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen.
Bei dem JI-Mechanismus nach dem Kyoto-Protokoll handelt es sich um einen Anreiz für Unternehmen in unterschiedlichen Industrieländern, Emissionen durch gemeinsame Anstrengungen zu reduzieren. Durch die Beteiligung an einem JI-Projekt können Sie Ihre eigenen Reduktionsverpflichtungen im Ausland erfüllen, wo die Kosten für die Verringerung von Treibhausgasemissionen niedriger sind. Nach dem Kyoto-Protokoll müssen sich alle JI-Projekte einer Determinierung und/oder Verifizierung durch eine unabhängige Stelle, d.h. einem Third Party-Verifizierer unterziehen.
Ein JI-Projekt stellt für Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben, einen doppelten Anreiz dar. Dies sind sowohl die kostengünstige Erfüllung von Reduktionsverpflichtungen als auch der Anreiz zur Weitergabe und dem Austausch von technologischem Know-how im Bereich des Klimaschutzes. Die kooperierenden Parteien erhalten für ihre gemeinsamen Anstrengungen Emissionsminderungseinheiten (emission reduction units - ERU).
JI-Investoren können die aus dem Projekt erworbenen Emissionsminderungen nutzen, um ihre eigene Emissionsquote zu erhöhen. Bei dem Gastland, das die Emissionsminderung transferiert, wird die Emissionsquote entsprechend reduziert.
Kostengünstige Emissionsminderung
Das JI-Programm sieht eine kostengünstige Implementierung des Kyoto-Protokolls vor, da Emissionsminderungen mit dem geringsten möglichen Kostenaufwand erreicht werden können. In einem JI-Projekt könnte beispielsweise eine effiziente Wärmekraftkoppelung ein Kohlekraftwerk ersetzen. Oder es könnte sich um ein Wiederaufforstungsprojekt handeln. In der Praxis werden JI-Projekte aller Voraussicht nach in Ländern realisiert werden, deren Wirtschaftssysteme sich in einem Übergang z.B. von einer staatlich gelenkten Wirtschaft zur Marktwirtschaft befinden, wie etwa in Osteuropa. In diesen Ländern gibt es in der Regel mehr Optionen, um Emissionen kostengünstiger zu verringern.
Vorfahrt für den Klimaschutz
Die Beteiligung erfolgt auf freiwilliger Basis, und die nutzbringenden Effekte kommen beiden Parteien wie auch der Umwelt zugute:
Nach dem Kyoto-Protokoll könnte Ihr JI-Projekt einer oder mehrerer unabhängiger Bewertungen durch eine unabhängige Stelle unterzogen werden:
Eine Validierung vor der Implementierung des Projektes ist nach dem Kyoto-Protokoll nicht erforderlich, aber vielleicht möchten Sie das Projekt dennoch einer Validierung unterziehen. Es gibt einige nationale Richtlinien für JI-Projekte, wie beispielsweise das ERU-PT-Programm in den Niederlanden, das zusätzlich zur Verifizierung von JI-Projekten eine unabhängige Third Party-Validierung verlangt. Für weitere Informationen über Validierungen von JI-Projekten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Die Determination von Projekten ist bei solchen Ländern erforderlich, die keine Verfahrensweisen für eine Bestandsaufnahme von Treibhausgasemissionen und entsprechende Berichterstattung gemäß dem Kyoto-Protokoll eingeführt haben. Die Determination eines JI-Projektes entspricht von der Sache her einer Validierung.
Verifizierung der Emissionsreduktionen/-vermeidungen und Erfüllung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Kriterien.
Nach dem Kyoto-Protokoll und den Beschlüssen von Marrakesch gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen für die Realisierung eines JI-Projektes. Diese Verfahrensweisen sind abhängig davon, ob das Gastland bestimmte Anforderungen erfüllt, die im Hinblick auf die Methodologie und Berichterstattung gestellt werden:
1. Wenn das Gastland die Anforderungen voll erfüllt, kann das Gastland im Zuge des Prozesses als Partei seine eigenen Verfahrensweisen anwenden, Emissionsminderungseinheiten (ERU) erstellen und sie an die investierende Partei übertragen.
2. Sofern das Gastland die Anforderungen nicht erfüllt, müssen die Emissionsminderungseinheiten (ERU) aus einem Projekt nach einem Verifizierungsverfahren erstellt werden, das von einem unabhängigen Dritten durchgeführt wird.
Unter Vorbereitung zur Verifizierung lesen Sie, wie Sie sich auf das unabhängige Audit vorbereiten sollten.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen.