Im Rahmen der Verifizierung werden Emissionsminderungen bzw. -vermeidungen und die Erfüllung der nach dem Kyoto-Protokoll geltenden Kriterien geprüft. Die Verifizierung ist bei Joint Implementation (JI)-Projekten zwingend erforderlich, wenn die Gastländer die für die Methodologie und Berichterstattung geltenden Anforderungen nicht erfüllen.
Die Verifizierung wird von einer akkreditierten unabhängigen Stelle (Independent Entity), d.h. von einem Third Party-Verifizierer, durchgeführt.
Für die Anerkennung von Emissionsminderungen müssen diese auch tatsächlich eingetreten sein. Die Verifizierung schließt in der Regel eine Überprüfung und Bewertung der Baseline-Berechnungen, Überwachungsergebnisse und erfassten Daten, Tätigkeitsnachweise, Befragungen von Projektbeteiligten und Stakeholdern sowie eine Bewertung der umgesetzten Verfahren und der Genauigkeit der gesammelten Daten und Überwachungseinrichtungen mit ein.
Projekte, die im Jahr 2000 oder später begonnen wurden oder werden, können als JI-Projekte deklariert werden. Emissionsminderungseinheiten (ERU) können jedoch erst nach 2008 ausgestellt werden.
Was folgt für mich als Nächstes?
Um Ihre verifizierten Emissionsminderungseinheiten zu erhalten, müssen Sie ein wirksames JI-Projekt implementieren, das den Anforderungen des Kyoto-Protokolls entspricht. Welche Schritte Sie unternehmen müssen, lesen Sie unter Vorbereitung zur Verifizierung.
