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Neuerungen für stationären Emissionshandel und Emissionshandel im Luftverkehr

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist das nationale Gesetz, das die Infrastruktur für das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland regelt. Am 21.07.2009 wurde die Änderung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Den Gesetzestext finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Daraus ergeben sich Neuerungen, über die wir Sie informieren.

Neuerungen für den stationären Emissionshandel: Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020)
Die Gesetzesänderung schafft die rechtlichen Grundlagen für die kraft Europarechts bereits bis zum Jahr 2010 notwendigen Datenerhebungen weiterer Tätigkeiten für die 3. Handelsperiode 2013-2020. Neben der Änderung des TEHG wird es auch eine Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) geben, um die erforderlichen Daten für neu am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen und Tätigkeiten zu ermitteln. Die Bundesregierung hat am 22.07.2009 die DEV 2020 beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das formale Inkrafttreten wird kurzfristig (voraussichtlich im Juli 2009) erfolgen. Die vorläufige Version finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes. Detaillierte Informationen zur DEV 2020, über Fristen und Prozeduren stellt das Umweltbundesamt in Kürze zur Verfügung. Das gilt auch für die entsprechenden Softwarelösungen und Datenerfordernisse.

Bitte beachten Sie, dass die DEV 2020 noch nicht die Anforderungen für eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen der Handelsperiode 2013-2020 festlegt. Sie dient allein dazu, wie es auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten geschehen wird, das Budget für die neu am Emissionshandel teilnehmenden Tätigkeiten und Anlagen in der EU zu ermitteln.

Detaillierte Auskünfte hingegen zur Zuteilung von Emissionsberechtigungen der Handelsperiode 2013-2020 kann das Umweltbundesamt frühestens Anfang des Jahres 2011 geben, da die Europäische Kommission erst zum 31.12.2010 einheitliche Zuteilungsregeln bekannt geben wird.

Emissionshandel im Luftverkehr: TEHG-Änderung und DEV 2020
Von den Änderungen des TEHG und von der DEV 2020 sind auch Luftfahrzeugbetreiber betroffen.

Die DEV 2020 wird das Umweltbundesamt als zuständige Behörde auch für den Luftverkehr im Emissionshandel benennen und die gesetzliche Grundlage zur Einreichung der Monitoringkonzepte bei der DEHSt sein. Für Betreiber von Luftfahrzeugen wird die Frist zur Einreichung der Monitoringkonzepte sechs Wochen nach Bekanntmachung der Verwaltungsmitgliedstaatenliste im Bundesanzeiger enden. Die Liste wird derzeit noch von der Europäischen Kommission erarbeitet. Voraussichtlich wird die Kommission sie im August fertig stellen, so dass sie danach im Bundesanzeiger veröffentlicht werden kann. Selbstverständlich halten wir Sie über die Terminplanung und weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Weitere Auskünfte
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@uba.de. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Umweltbundesamt gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, zur Verfügung.

Quelle: Mailing der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

Datum: 24 July 2009

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