Am 11. Januar 2010 tritt die neue EMAS-Verordnung (EMAS III) in Kraft
Die EU hat beschlossen, die 1993 erlassene und 2001 überarbeitete Verordnung über die „freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ erneut komplett zu novellieren. Die neue EMAS Verordnung ist am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie tritt am 11. Januar 2010 in Kraft.
Bei der Novelle wurden Teile der zur noch bestehenden Verordnung erlassenen Leitfäden in die Regelung übernommen. Zudem wurden zahlreiche neue Regelungen getroffen, so dass die Menge der Vorschriften von 18 auf 52 angewachsen ist. Die Zahl der Anhänge ist mit acht gleich geblieben. Für erfahrene Anwender hilfreich ist vor allem Anhang VIII, der den Weg weist von den alten zu den neuen Regelungen.
Bei der Neugestaltung hat man versucht, den Text übersichtlicher (nach Adressatengruppen) zu gliedern. Die Gliederung erleichtert den ersten Einstieg für teilnahmewillige Organisationen. Dennoch wird der gesamte Pflichtenkatalog erst klar, wenn man auch die Kapitel für Umweltgutachter, Registrierungsstellen oder Mitgliedstaaten und die Anhänge gelesen hat.
Neuerungen im Überblick:
- Möglichkeit längerer Validierungszyklen für kleine Organisationen ( bis zu vier Jahre);
- Einführung von Kernindikatoren für die Umweltauswirkungen;
- Einführung von Branchenleitfäden, die der Umweltgutachter bei der Validierung beachten muss;
- Möglichkeit der Anerkennung von Vorleistungen in anderen Umweltmanagementsytemen;
- Einführung einer internationalen Sammelregistrierung (Einbeziehung von Standorten in anderen Mitgliedstaaten);
- Einführung der Option für ein Globales EMAS (Anträge aus Drittstaaten).
Aufgehoben wird zugleich die Verordnung (EG) Nr. 761/2001, die seit 2001 Grundlage für EMAS war.
Weitere Informationen zum Download
Weitere detaillierte Informationen für Organisationen, die bereits im EMAS-Register eingetragen sind sowie Informationen zur Übergangsregelung, zu Neuanträgen, Verfahrensvorschriften für Registrierungsstellen, Sammelregistrierungen und Anträgen von Organisationen aus Drittstaaten finden Sie in den Dokumenten des Deutschen Industrie und Handelskammertages
„Hinweise für registrierte Organisationen und Antragsteller zum Inkrafttreten der neuen EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009“
und
Novellierung der EMAS-Verordnung:
Was sich für teilnehmende Organsationen ändert
Datum: 05 January 2010
