Im Zuge der Novellierung des EEG im Sommer 2014 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für Windneuanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 500 kW (vor 2016) bzw. 100 kW (nach 2016) eingeführt. Während für Anlagenbetreiber, Projektentwickler und Investoren durch die feste EEG Einspeisevergütung bisher nur Mengenrisiken im Vordergrund standen, sind diese nun mit zusätzlichen Vermarktungsrisiken konfrontiert, und die Bedeutung der zu erwartenden Erlöse im Großhandelsmarkt nimmt erheblich zu.
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