Voraussetzungen, Geltungsbereich und Verwendung der ESG-Recognition

Summary

Nachfolgend erfahren Sie, wofür die von DNV ausgestellte ESG Recognition steht, welche Unternehmen die Voraussetzungen dafür erfüllen und wie ihr Geltungsbereich und ihre Gültigkeit zu verstehen sind. Zudem finden Sie Informationen dazu, wie interessierte Parteien den aktuellen Status der ESG-Recognition und der zugrunde liegenden Managementsystemzertifikate überprüfen können.

Bedeutung der ESG-Recognition

Die ESG-Recognition wird von der jeweils zuständigen juristischen Person innerhalb der DNV Business Assurance Group („DNV“) an berechtigte Kunden mit zertifizierten Managementsystemen ausgestellt. Sie bestätigt, dass das darin genannte Unternehmen zertifizierte Managementsysteme betreibt, die seine Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) unterstützen.

Die ESG-Recognition ist als Anerkennung geeigneter zertifizierter Managementsysteme zu verstehen. Sie stellt keine Verifizierung, Bewertung oder Einstufung der gesamten ESG-Leistung des Unternehmens anhand eines bestimmten ESG-Modells, Rahmenwerks, Kennzahlensystems oder festgelegter Leistungskriterien dar. Ebenso ist sie weder eine Beratung noch eine Empfehlung, auf deren Grundlage geschäftliche, finanzielle oder investitionsbezogene Entscheidungen getroffen werden sollten. Interessierte Parteien, die eine Verifizierung anhand eines bestimmten ESG-Modells, Rahmenwerks oder Kennzahlensystems wünschen, sollten eine eigene unabhängige Due-Diligence-Prüfung durchführen.

Voraussetzungen

Um die Voraussetzungen für eine von DNV ausgestellte ESG Recognition zu erfüllen, muss ein Unternehmen mindestens über gültige, von DNV ausgestellte Managementsystemzertifikate verfügen, die alle drei ESG-Dimensionen abdecken. Dazu gehören ISO 14001 für Umweltmanagement in der Umweltdimension, ISO 45001 für ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der sozialen Dimension sowie ISO 9001 für Qualitätsmanagement in der Governance-Dimension.

Weitere geeignete Managementsystemzertifikate des Unternehmens können ebenfalls der jeweils relevanten Umwelt-, Sozial- oder Governance-Dimension zugeordnet werden.

Geltungsbereit und Auslegung

Die in einer ESG-Recognition aufgeführten Managementsystemzertifikate können Geltungsbereiche haben, die nicht die gesamte Organisation des Unternehmens abdecken. Bei der Auslegung der ESG-Recognition sind daher die jeweils gültigen Zertifikate und deren Geltungsbereiche zu berücksichtigen.

Gültigkeit und Zertifikatsstatus

Die ESG-Recognition bleibt nur so lange gültig, wie das Unternehmen die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Läuft ein erforderliches Managementsystemzertifikat ab, wird es ausgesetzt oder zurückgezogen oder verliert es auf andere Weise seine Gültigkeit, kann dies die Berechtigung des Unternehmens für die ESG-Recognition beeinflussen.

Jede ESG-Recognition verfügt über eine eindeutige Referenznummer, die unter „Our ref.“ angegeben ist. „Place and issue date“ bezeichnet Ort und Datum der Ausstellung der jeweiligen ESG-Recognition, während „First issue date“ angibt, wann dem Unternehmen erstmals eine ESG-Recognition ausgestellt wurde.

Aktuelle Informationen prüfen

Die Gültigkeit und der Status einer ESG-Recognition sowie der darin aufgeführten Managementsystemzertifikate können durch Scannen des auf der ESG-Recognition abgebildeten QR-Codes überprüft werden. Der QR-Code führt zum Online-Checker von DNV. Dort können die aktuelle digitale Version und die relevanten Angaben zu den Managementsystemzertifikaten eingesehen werden.

Ist eine ESG-Recognition oder ein Managementsystemzertifikat nicht mehr gültig, beispielsweise aufgrund einer Aussetzung oder eines Entzugs, wird der aktuelle Status im Online-Checker von DNV angezeigt.

Eine gedruckte oder heruntergeladene Kopie einer ESG-Recognition bildet möglicherweise Änderungen nicht ab, die nach ihrer Erstellung vorgenommen wurden. Für die Beurteilung der Gültigkeit und des Zertifikatsstatus sind daher die aktuellen Informationen im Online-Checker von DNV maßgeblich.

Verwendung der ESG-Recognition

Die ESG-Recognition darf nicht verändert, bearbeitet oder in einer Weise dargestellt werden, die ihre Bedeutung, Gültigkeit, ihren Geltungsbereich oder die ihr zugrunde liegenden Managementsystemzertifizierungen falsch wiedergeben könnte.

Verweise auf die ESG-Recognition dürfen nicht den Eindruck erwecken, DNV habe die gesamte ESG-Leistung des Unternehmens verifiziert, beurteilt, bewertet oder bestätigt.

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