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ATP Prüfstelle

Leistungsfähigkeit von kälteerzeugenden Anlagen

Gemäß dem ATP-Übereinkommen (Anlage 1, Anhang 2, Ziffer 3): Ein einfacher Nachweis ausreichender Kälteleistung im Sinne des ATP-Übereinkommen kann durch Messung der Leistungsfähigkeit der kälteerzeugenden Anlage in Verbindung mit einem zugehörigen Beförderungsmittel erfolgen.

Der Prüfbericht, als Nachweis ausreichender Kälteleistung, gilt ausschließlich für die Einheit Kühleinrichtung / Beförderungsmittel sowie für alle weiteren typgleichen Einheiten, die in Serie hergestellt werden. Dieser vereinfachte und deshalb kostengünstige Nachweis wird dann empfohlen, wenn die in Serie hergestellten Beförderungsmittel stets mit dem gleichen Kühlgerätetyp ausgestattet werden.

Werden Aufbauten wahlweise mit unterschiedlichen Kältemaschinentypen ausgestattet, empfiehlt sich die Messung der Nutzkälteleistung gemäß ATP - Anlage 1- Anhang 2 - Ziffer 4 bzw. Ziffer 8 bei verschiedenen Innentemperaturen. Auf der Grundlage der oben beschriebenen Messungen stellen wir ATP-Bescheinigungen für weitere, in Serie gefertigte und typgleiche Aufbauten mit kälteerzeugenden Anlagen aus.

Unsere ATP Prüfeinrichtung ist für die Durchführung von vereinfachten Leistungsprüfungen von kälteerzeugenden Einrichtungen in Verbindung mit dem zugehörigen Aufbau ausgelegt und anerkannt.

Kontaktieren Sie uns

 

ATP Prüfstelle, Hamburg

Senden Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an: +49 40 36149-0

Anfahrt ATP-Prüflabor

 

Anfahrt ATP-Prüflabor

Wegbeschreibung und Skizze ATP-Teststand Versmold

Downloads

 

Antrag auf Ausstellung einer ATP-Bescheinigung (Doc)

 

Antrag auf Ausstellung einer ATP-Bescheinigung für Kastenwagen (Doc)

 

Antrag auf Typprüfung kälteerzeugende Anlage (Doc)

 

Antrag auf Ausstellung einer ATP-Bescheinigung für Thermobehälter (Doc)

 

ATP Certificate application form for an insulated body

 

Fragebogen zur Typprüfung (Doc)