„Topf Secret“ - Hygieneberichte aus Gastronomie melden und einsehen

Das Verbraucherinformationsgesetz macht es möglich: Durch behördliche Auskunftspflicht werden hygienische Mängel in der Gastronomie transparenter, was aber auch für Kritik sorgt.

Foodwatch hat gemeinsam mit der Initiative „FragdenStaat“ eine neue Plattform ins Leben gerufen, auf der Verbraucher zukünftig mit wenigen Klicks Hygieneberichte zu gastronomischen Betrieben einsehen können. Das Portal „Topf Secret“ nutzt die Auskunftspflicht der Behörden auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes. Die vereinfachte Möglichkeit zum „Petzen“ und Anprangern von Missständen sorgt jedoch auch für Kritik.

Kontrollergebnisse erfragen und bei "Topf Secret" melden

Nach geltendem Recht dürfen Bürger bei den zuständigen Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen erfragen. Das bürokratische Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen oder gar Monate, ehe die Ergebnisse postalisch zugestellt werden und soll durch „Topf Secret“ vereinfacht werden. So werden Verbraucher, die einen Antrag auf Einsicht in Ergebnisse gestellt haben, dazu animiert, diese auf der Plattform zu veröffentlichen und so nachfolgenden Interessenten einfach zugänglich zu machen.

Kritik an der Plattform kommt derweil vom Bund für Lebensmittelwirtschaft und Lebensmittelkunde (BLL). Eine verpflichtende Veröffentlichung amtlicher Hygienekontrollergebnisse per Smiley-Bewertung stelle nach Ansicht des stellvertretenen BLL-Geschäftsführers Dr. Marcus Girnau einen gravierenden staatlichen Eingriff in den Wettbewerb dar. Entscheidungen der Verbraucher würden damit gezielt beeinflusst, mit erheblichen Auswirkungen auf den Markt.


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Gesetzgeber muss Veröffentlichungsdauer von Verstößen festlegen

Die Kontrollen müssten Aktualität, Vergleichbarkeit sowie Aussagekraft von Überwachungsergebnissen im gastronomischen Gewerbe garantieren. In Bezug auf den jeweiligen Hygienestatus müssten sie deshalb kontinuierlich und zeitlich eng getaktet erfolgen. Gleichermaßen sei dabei eine einheitliche Überwachungspraxis aller Mitbewerber nötig, um keine Einflussnahme des Wettbewerbs herbeizuführen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Regelung der Dauer von veröffentlichten lebens- und futtermittelrechtlichen Verstößen veranlasst. Ein Bundesgesetz müsse hier eindeutig Klarheit über zeitliche Begrenzungen liefern. Trotz verstrichener Frist ist der Gesetzentwurf zu einer entsprechenden Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) noch nicht in Kraft getreten. Verbraucher können deshalb auch weiterhin bei „Topf Secret“ alte wie aktuelle Hygieneverstöße in der Gastronomie einsehen und neue melden.

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