Koordinierte Ausstellung aller Sicherheitszertifikate ab 1. Januar 2024

Der Sicherheitsfunk und die Sicherheitsausrüstung werden in den entsprechenden Sicherheitszertifikaten ab dem 1. Januar 2024 anders dargestellt, was eine koordinierte Ausstellung aller betroffenen Zertifikate erforderlich macht. Diese gesetzliche Nachricht fasst dieses Thema zusammen.

IMO MEPC 81: negotiations on new GHG reduction requirements continueRelevant für Schiffseigner/-manager, Flaggenstaaten und Funkdienstleister.

Hintergrund

Die SOLAS-Kapitel III/IV/V und der HSC-Code wurden MSC.496(105) und 499(105) geändert, was dazu führt, dass am 1. Januar 2024 neue Vorlagen für die Eintragung der Sicherheitsfunk- und Sicherheitsausrüstung in die entsprechenden Sicherheitszertifikate veröffentlicht werden.

Das neue Format, das für die Sicherheitszertifikate eingeführt wird, erfordert eine koordinierte Ausstellung aller betroffenen Zertifikate, um eine einheitliche Darstellung des Schiffes zu gewährleisten. Folglich wird jede Ausstellung der relevanten Sicherheitszertifikate, die entweder Aufzeichnungen über die Sicherheitsausrüstung oder über die Sicherheitsfunkanlage enthalten, eine Neuausstellung aller relevanten Sicherheitszertifikate auslösen, die auch die Sicherheitsausrüstung oder den Sicherheitsfunk inkludiert.

Koordinierte Ausstellung von relevanten Sicherheitszertifikaten

DNV verfolgt die erforderlichen Aktualisierungen der Sicherheitszertifikate durch die retroaktive Anforderung (RR) 1070a für Schiffe ohne Narrow-Band-Direct-Printing (NBDP) Radio Telex (Tlx) und durch RR 1070b für Schiffe mit mindestens einem Tlx.

Schiffe mit einem RR 1070a ohne NBDP Tlx können die Neuausstellung von Sicherheitszertifikaten bis zur nächsten Erneuerungsbesichtigung aufschieben.

Schiffe mit einem RR 1070b, mit mindestens einem Tlx, sollten das Tlx - wenn es nicht als Hochfrequenz-Empfänger für Sicherheitsinformationen im Seeverkehr (HF-MSI) verwendet wird - bei der ersten Funkbesichtigung nach dem 1. Januar 2024 entfernen/abklemmen. DNV wird dann alle relevanten Sicherheitszertifikate unter Verwendung der neuen IMO-Vorlagen ausstellen.

Es ist zu beachten, dass die MSI-Übertragungen auf HF NPDP weiterhin in Betrieb sind, und Schiffe mit dieser Option brauchen das Tlx nicht zu entfernen oder abzutrennen, sondern sollten es als "nur als HF-MSI-Empfänger verwendet" kennzeichnen. Für diese Schiffe wird HF-MSI in das Sicherheitsfunkprotokoll aufgenommen. Einzelheiten sind im Text der RR zu finden.

Die Neuausstellung eines der zugehörigen Sicherheitszertifikate, das die Sicherheitsausrüstung oder den Sicherheitsfunk einschließt, führt zur Neuausstellung aller relevanten Sicherheitszertifikate.

Die vorzeitige Erfüllung der Anforderungen kann durch Hinzufügung der betreffenden RR zum Umfang eines Fernüberwachungsantrags zu den Kosten einer normalen Fernüberprüfung angeordnet werden.

Mit der Neuausstellung der einschlägigen Sicherheitszertifikate und der Streichung der betreffenden RR ist die Umsetzung der neuen Änderungen für das Schiff abgeschlossen.

Wichtige Änderungen der SOLAS Ch. III/IV und des HSC-Codes

Die Änderung des SOLAS-Kapitels III/IV und des HSC-Codes, die ab dem 1. Januar 2024 gilt, beinhaltet die Einstellung des NBDP Tlx für die Zweiwege-Not- und Sicherheitskommunikation auf dem HF-Band:

  • Wenn das Tlx nicht als Empfänger für MSI im HF-Band (HFMSI-Empfänger) verwendet wird, sollte es zum Zeitpunkt der Neuausstellung des Sicherheitsfunkprotokolls im neuen Format abgeschaltet oder entfernt werden, um eine Diskrepanz zwischen dem Sicherheitsfunkprotokoll und der tatsächlichen Anlage zu vermeiden.
  • Wenn das Gerät abgeklemmt, aber nicht entfernt wird, sollte es als "nicht in Gebrauch" gekennzeichnet werden, bis es entfernt wird.
  • Wenn das Tlx als HF-MSI-Empfänger verwendet wird, muss es nicht entfernt/abgetrennt werden, aber es sollte als "nur als HF-MSI-Empfänger verwendet" gekennzeichnet werden.

Es ist nicht erforderlich, neue Geräte zu installieren, wenn nur die Tlx-Funktion entfernt/abgetrennt wird, vorausgesetzt, dass der verbleibende Teil des Systems ein vollständiges MF/HF/DSC-System ist.

Darüber hinaus werden tragbare UKW-Anlagen und SART/AIS-SART von SOLAS-Kapitel III nach SOLAS-Kapitel IV verschoben und folglich aus dem Verzeichnis der Sicherheitsausrüstung gestrichen und in das Verzeichnis der Sicherheitsfunkanlagen aufgenommen.

Der Funkbesichtiger sollte im Funkbesichtigungsbericht (CRC521) unter Punkt 2.28 Informationen über den Ausbau, die Abtrennung oder die Verwendung des Tlx als HF-MSI-Empfänger sowie Informationen über die Standorte der tragbaren UKW- und SART/AIS-SART-Anlagen angeben.

Empfehlungen

DNV empfiehlt seinen Kunden, den Inhalt dieser gesetzlichen Nachricht zusammenfassend zu berücksichtigen:

  • Wenn das Tlx nicht als HF-MSI-Empfänger verwendet wird, sollte es zum Zeitpunkt der Neuausgabe des Sicherheitsfunks abgetrennt/entfernt werden. Wenn das Gerät abgetrennt, aber nicht entfernt wird, sollte es als solches gekennzeichnet werden. Wenn das Tlx als HFMSI-Empfänger verwendet wird, sollte es ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Der Funkbesichtiger sollte im Funkbesichtigungsbericht Informationen über die Entfernung, Trennung oder Verwendung des Tlx als HF-MSI-Empfänger angeben.
  • Der Funkbesichtiger sollte in den Funkbesichtigungsbericht Informationen über die Standorte der tragbaren UKW- und SART/AIS-SART-Geräte aufnehmen.
  • Schiffsmanager können optional eine vorzeitige Neuausstellung aller Zertifikate beantragen, indem sie in einem Besichtigungsantrag die entsprechende RR auswählen.

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