21 November 2018 Energieauditpflicht für große Unternehmen: Jetzt Termine für 2019 sichern!
Vor inzwischen mehr als drei Jahren, am 22. April 2015, trat die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft. Darin wurden große Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits – erstmalig zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre – verpflichtet. Für viele Unternehmen geht es daher 2019 in die zweite Runde, indem ihre Wiederholungsaudits anstehen. Unsere Empfehlung: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Termin, damit Sie keine Frist versäumen.