Regierungsentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie liegt vor

Weckruf für Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-weite Gesetzgebung, die darauf abzielt, ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit in der Europäischen Union zu erreichen.

Seit 2023 offiziell EU-weit in Kraft, hätte die NIS-2-Richtlinie bereits bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Nun kommt Bewegung in den Gesetzgebungsprozess. Seit dem 30. Juli 2025 liegt der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vor. 

Ein Weckruf für Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen, die ihre Cyberfähigkeiten noch nicht aufgerüstet haben. Höchste Zeit, zu handeln, um Bedrohungen der Cybersicherheit besser zu begegnen und sicherzustellen, dass der Betrieb der NIS-2-Gesetzgebung entspricht.

Lesen Sie in unserem neuesten Artikel,

  • welche Änderungen sich für Unternehmen durch die NIS-2-Richtlinie ergeben,
  • wie es beim Gesetzgebungsprozess weitergeht,
  • und was nun zu tun ist.