Besondere Ausgleichregelung: Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2023

Am 01.01.2023 trat das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im EEG. Das entsprechende Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen steht nun mit dem Stand 28.04.2023 auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

Die EEG-Umlage ist zum 01.01.2023 vollkommen entfallen. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), die künftig nur noch für die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage benötigt wird, wurde überarbeitet und in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt. Dieses ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. In den §§ 28 ff EnFG sind die wesentlichen neuen Vorschriften für z.B. stromkostenintensive Unternehmen enthalten. 

Aktuell hat das BAFA auf der Webseite das „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2023 zu den gesetzlichen Regelungen der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz“ (Stand: 28.04.2023) veröffentlicht, sodass Unternehmen sich mit den Möglichkeiten und entsprechenden Rahmenbedingungen auseinandersetzen können. 

Weitere Informationen und das Merkblatt zum Download finden Sie auf der Webseite des BAFA

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