Bundeskabinett beschließt neues Energieeffizienzgesetz
Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Dieses neue Gesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren dazu, Energie einzusparen, indem es Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs festlegt. Es schafft darüber hinaus erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das EnEfG muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor es in Kraft tritt. Einige wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes fassen wir für Sie zusammen.
Energieeffizienzziele für Deutschland
Das Gesetz legt für Deutschland nun Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie fest. Die Ziele für 2030 entsprechen der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit ihren Vorgaben für Deutschland. Für eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 vorgezeichnet, die 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Was bedeutet das neue Gesetz für Unternehmen?
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeffizienzmaßnahmen (nach DIN EN 17463) aus Energie-, Umweltmanagementsystem oder Energieaudit gemäß § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) binnen drei Jahren Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen. Diese müssen genauso wie wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht erfasste Endenergieeffizienzmaßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.
Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 GWh gilt darüber hinaus künftig die Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS einzuführen und zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Diese sind beispielsweise die Vermeidung von Abwärme und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (detaillierte Informationen zu den zusätzlichen Anforderungen siehe Abschnitt 3 § 8 Nummer 3 des Gesetzentwurfes).
Öffentliche Hand wird Vorbild
Auch Bund und Länder werden ab 2024 zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen entsprechend der EU-Vorgaben verpflichtet. Bis 2030 soll der Bund Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh und die Länder 5 TWh erbringen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund seine notwendigen Energieeffizienzmaßnahmen im nächsten sog. „Integrierten Klima- und Energieplan“ (NECP) zusammenfasst und der EU-Kommission übermittelt.
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem werden öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr 1 GWh bis zum Jahr 2045 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von 2 % verpflichtet.
Rechenzentren
Auf viele Rechenzentren kommt ebenfalls eine Pflicht zur Einführung und Zertifizierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen zu. Neue Rechenzentren werden zudem dazu verpflichtet, Abwärme zu nutzen und sparsam zu kühlen. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert, künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Abwärme nach dem Stand der Technik vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme reduzieren und durch Abwärmenutzung wiederverwenden. Zudem werden Abwärme-erzeugende Unternehmen zur Auskunft, insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzen, verpflichtet.
Das Gesetz wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt.
Den vollständigen Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesregierung.
Aktualisierung vom 31.05.2023
Bundestag debattiert über Energieeffizienzgesetz
Am 25. Mai 2023 fand die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes im Bundestag statt. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Weitere Informationen zu der Debatte finden Sie auf der Webseite des Bundestages.
Aktualisierung vom 10.07.2023
Gesetzentwurf zur Einsparung von Energie nicht abgestimmt
Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juli 2023, nicht wie vorgesehen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ (20/6872) beschließen können. Die AfD-Fraktion hatte kurz vor der Abstimmung vor Sitzungsschluss die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundestags. Dort finden Sie auch alle wichtigen Dokumente wie beispielsweise die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.