Bundesrat billigt EDL-G-Novelle: Große Unternehmen müssen Energieaudits durchführen
Die novellierte Fassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde am 6. März 2015 im Bundesrat gebilligt, nachdem der Bundestag bereits im Februar 2015 den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts mit Ergänzungen beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai in Kraft.
Gemäß der novellierten Fassung des EDL-G müssen alle Unternehmen unabhängig von der Branche, die nach EU-Definition kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen der DIN EN 16247-1 und den Anforderungen gemäß Anhang VI der EED entspricht.
Die Verpflichtung entfällt, wenn die Unternehmen zum oben genannten Zeitpunkt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben oder bereits zwischen dem 4. Dezember 2012 und 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt haben (vgl. unsere News: Verpflichtung von großen Unternehmen zu Energieaudits).
Zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 reicht es für Unternehmen, die sich für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem entschlossen haben aus, wenn sie nachweisen, dass sie mit der Einführung dieses Systems begonnen haben. Unternehmen sollten hierbei beachten, dass ausschließlich ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zugelassen ist. Ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 ist nach EDL-G nicht ausreichend.
Anwendungsrichtlinien durch das BAFA klären Details
Der Bundesrat fordert in einer begleitenden Entschließung, dass der Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden soll. Wie diese Aufforderung praktisch umgesetzt wird, muss noch abgewartet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet derzeit an Anwendungshilfen und wird diese nach Fertigstellung auf seiner Webseite veröffentlichen.
Bereits im Februar 2015 hatte der Bundestag neben dem Gesetzentwurf einem Entschließungsantrag zugestimmt, in dem das BAFA zur Erarbeitung dieser Anwendungshilfen für unterschiedliche Fallkonstellationen aufgefordert wurde. Einer dieser Fälle sind Unternehmen mit einer Vielzahl von ähnlichen Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen. Hier lautet der Vorschlag des Bundestages, den auch der Bundesrat stützt, stichprobenartige Audits zu ermöglichen.
Wie kann DNV GL Sie unterstützen?
DNV GL ist als akkreditierter Zertifizierer für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 nach EDL-G dazu zugelassen, Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 für Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus ist DNV GL als Umweltgutachterorganisation auch autorisiert, EMAS-Validierungen für Ihr Unternehmen durchzuführen.
Einige grundsätzlichen Aspekte des EDL-G sowie bereits beantwortete Fragen haben wir Ihnen in unseren Q&A zusammengefasst. Dieses Dokument können Sie nach einer kurzen Registrierung hier herunterladen.
Am 1. April 2015 haben wir Ihnen bereits ein Webseminar „Energieauditpflicht für große Unternehmen – die Anforderungen“ angeboten, mit einem Überblick über die praktische Umsetzung. Unser Experte, Dirk Vallbracht, stellte Ihnen die Anforderungen an Energieaudits nach EDL-G vor und verdeutlichte Ihnen im Anschluss die Unterschiede zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Hier können Sie sich dieses kostenfrei ansehen.
Bereits am 25. Februar 2015 haben wir Ihnen im Rahmen eines Webseminars die Anforderungen des Gesetzentwurfs und die daraus resultierenden Pflichten vorgestellt. Allen, die das Webseminar am 25. Februar 2015 zum Thema „Energiemanagement – Energieauditpflicht für große Unternehmen“ verpasst haben, empfehlen wir die Aufzeichnung. Hier können Sie sich diese kostenfrei ansehen.