Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz
Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Energieeffizienzgesetz (EnEfG)) gebilligt. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde vor der Veröffentlichung genommen und kann im nächsten Schritt in Kraft treten.
Das Gesetz sieht konkrete Einsparziele beim Energieverbrauch für Unternehmen und öffentliche Stellen bis zum Jahr 2030 vor. Um dies zu erreichen, werden Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentren zu unterschiedlichen Maßnahmen verpflichtet.
So müssen beispielsweise Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh unter anderem ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Für die Einführung der jeweiligen Systeme haben sie ab Inkrafttreten des Gesetzes 20 Monate Zeit. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Auch Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder sein und Energie einsparen - unter anderem durch die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Spezielle Maßnahmen kommen auch auf Rechenzentren zu. Einige wesentliche Aspekte des Gesetzes haben wir in unserer News vom 25.09.2023 "Energieeffizienzgesetz passiert Bundestag" für Sie zusammengefasst.
„Das Gesetz ist eine gute Nachricht für die Steigerung der Energieeffizienz, da die Maßnahmen dazu beitragen, die Energieeffizienzlücke zu schließen", erläutert Dirk Vallbracht, Energiemanagementexperte bei DNV Business Assurance in Deutschland. „Die Praxis zeigt immer wieder, das wirksames Energiemanagement dabei hilft, den Energieverbrauch zu senken. Allerdings rate ich betroffenen Unternehmen, zeitnah mit der Einführung des Systems anzufangen, da 20 Monate nicht viel Zeit sind."
Entschließung vom Bundesrat
Begleitet wurde die Billigung durch den Bundesrat von einer Entschließung. Hierin weist der Bundesrat daraufhin, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Außerdem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten. Die Entschließung wurde der Bundesregierung laut Informationen auf der Webseite des Bundesrates zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Die nächsten Schritte
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Weitere Informationen sowie sämtliche zugehörigen Drucksachen finden Sie auf der Webseite des Bundesrates.
Update vom 20.11.2023
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Hier geht es zum Gesetzestext.