DNV GL berät EU bei der Einführung von LNG als Schiffskraftstoff
Da die Vorschriften auf dem Gebiet der Emission von Luftschadstoffen immer strenger werden, stellt der Einsatz von LNG für den Betrieb von Schiffen eine mögliche Lösung zur Abgassenkung dar. Die Umstellung auf LNG als Schiffskraftstoff befindet sich in Europa allerdings erst im Anfangsstadium. DNV GL hat hierzu kürzlich im Auftrag der Europäischen Union (EU) ein Gutachten mit Empfehlungen erstellt. Untersucht wurde, wie die existierenden Barrieren für eine umfassende Anwendung von LNG ausgeräumt werden können. Bis November 2016 müssen alle Mitgliedstaaten nationale Richtlinienwerke für die Einführung der EU-Richtlinie über alternative Kraftstoffe erstellen. Die in dem Gutachten enthaltenen Empfehlungen sind dabei eine nützliche Hilfe.
Für die Umstellung auf LNG als Schiffskraftstoff sind zwei wesentliche Barrieren festzustellen: die in dem legislativen oder verordnungsrechtlichen Rahmenwerk vorhandenen Lücken und das Fehlen harmonisierter Standards. DNV GL führte eine Analyse und Bewertung durch, bei der die verbleibenden Lücken ermittelt wurden, die in einem EU-weiten Rahmenwerk für das Verteilen, Bunkern und den Einsatz von LNG in der Schifffahrt zu ergänzen sind. Das Gutachten ist Teil der „Studie über die Ergänzung eines EU-Rahmenwerks für mit LNG betriebene Schiffe und die entsprechende Infrastruktur zur Kraftstoffbereitstellung“, die von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Mobilität und Verkehr, DG MOVE), in Auftrag gegeben wurde.
Das Gutachten von DNV GL basiert auf einer im Jahr 2012 von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in Auftrag gegebenen Studie. Es enthält einen Überblick über gegenwärtig verfügbare Standards, Regeln und Vorschriften, denen die Versorgungskette für LNG zum Betrieb von Schiffen unterworfen ist, eine Analyse zur Ermittlung der Lücken im derzeitigen regulatorischen Rahmenwerk, damit das Bunkern von LNG und der Betrieb von Schiffen mit LNG in der EU nahtlos machbar werden, eine Reihe von Empfehlungen zur Behebung der ermittelten Lücken sowie eine Folgenabschätzung der priorisierten Empfehlungen und Maßnahmen.
„Die Beurteilung der vorhandenen Regeln, Standards und Richtlinien durch DNV GL zeigt, dass aus rechtlicher Sicht weder in Bezug auf den Einsatz von LNG als Kraftstoff sowohl für Hochseeschiffe als auch Binnenschiffe noch für die Entwicklung von Einrichtungen zum Bunkern von LNG größere Hinderungsgründe bestehen bleiben“, sagt Jan Tellkamp, Principal Consultant bei DNV GL.
„Im November 2016 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Richtlinienwerke unter Verwendung der in diesem Gutachten enthaltenen Empfehlungen vorlegen. DNV GL hat der EU zur Einführung eines niedrigen bis moderaten Harmonisierungsszenarios als praktikabelster Option geraten, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Richtlinie über alternative Kraftstoffe mit ‚geringem Aufwand‘ in einzelstaatliches Recht zu überführen. Dadurch verringern sich der Aufwand bei der Umsetzung sowie administrative Hürden, während gleichzeitig immer noch eine Standardisierung möglich ist“, fährt er fort.
„In den nächsten drei Jahrzehnten wird es zu einer erheblichen Steigerung des Energiebedarfs kommen. Gleichzeitig wächst weltweit die Erwartungshaltung, dass Energie grüner, zuverlässiger und erschwinglicher wird. Diese Situation bezeichnen wir als ‚Energie-Trilemma‘. Erdgas muss im Energiemix der Zukunft eine Schlüsselrolle spielen, und Europa wird weiterhin ein signifikanter Einfuhrknotenpunkt für LNG sein“, erklärt Jan Zschommler, Leiter des Geschäftsbereiches Öl & Gas in Deutschland.
„DNV GL unterstützt die Harmonisierung bereits durch eine empfohlene Praxis für das Bunkern von LNG und lenkt die Zusammenarbeit über das kürzlich gestartete LNG-Intelligence-Portal“, sagt Tellkamp. „Wir sind gut aufgestellt, um Mitgliedstaaten sowie Hafenbehörden und der gesamten Branche in derselben Art und Weise wie bei der EU-Offshore-Richtlinie eine Orientierung zur Übernahme der Leitlinie in ihre eigene Gesetzgebung zu bieten“, ergänzt Zschommler.