DNV GL entwickelt neue Klassenzusatzzeichen für die Zustandsüberwachung wassergeschmierter Propellerwellen
Hamburg – Mit zwei neuen Klassenzusatzzeichen gibt DNV GL Schiffsbetreibern die Möglichkeit, auf feste Intervalle für das Ziehen der Propellerwelle zur Überprüfung der Lagerung, der Welle selbst und der Verbindungen zu verzichten.
Mit den freiwilligen Klassenzusatzzeichen TMON (closed loop water – geschlossener Kreislauf / Wasserschmierung) und TMON (open loop water – offenes System / Seewasserschmierung) führt DNV GL als erste Klassifikationsgesellschaft einen Anforderungskatalog an Überwachungsmaßnahmen ein, die eine zuverlässige Zustandsüberwachung im eingebauten Zustand erlauben. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Propellerwelle in den festgelegten Intervallen zur Überprüfung ausbauen zu müssen.
Die neuen Klassenzusatzzeichen beziehen sich auf die Konstruktion selbst, die Überwachung von kritischen Parametern sowie die zuverlässige Schmiermittel-Wasserzufuhr und ihre erforderliche Aufbereitung bzw. Konditionierung. Die Überwachung des Lagerverschleißes kann durch einen entsprechenden Abstandssensor jedes Mal gemessen, angezeigt und abgespeichert werden, wenn die Welle steht – so kann die Besatzung den Verschleißzustand des Lagers dauerhaft überwachen. Das Docken des Schiffes oder die Messung durch Taucher durch die übliche „Poker Gauge“-Methode (Lagerabsenkung) wird entbehrlich. Die Zustandsüberwachung bietet Eignern und Betreibern außerdem die Möglichkeit, Wartungsarbeiten optimal zu planen und insbesondere auf Dockungen zu verzichten, soweit das installierte Überwachungssystem keine Verschlechterung des Zustandes signalisiert.
„Das ist ein echter Meilenstein für unsere Kunden“, sagt Tuva Kristine Flagstad-Andersen, Head of DNV GL Machinery and Systems. „Vor dem Hintergrund strengerer Umweltregularien wird der Einsatz von wassergeschmierten Propellerwellen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die neuen Klassenzusatzzeichen bedeuten, dass ein Ausbau der Propellerwelle zu Prüfzwecken künftig nicht mehr erforderlich ist, solange die Ergebnisse der Zustandsüberwachung keine unzulässige Verschlechterung des Zustands der Welle, der Lagerung oder der Wasserschmierung signalisieren.“
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Über DNV GL
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