Energieauditpflicht für große Unternehmen: Merkblatt des BAFA steht zur Verfügung
Nachdem das novellierte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) am 22. April 2015 in Kraft getreten ist, stehen nun auch die Anwendungsrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Q&A von DNV GL beantworten die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang.
Das Merkblatt des BAFA bietet Hinweise für Unternehmen, wie sie die Forderungen des novellierten EDL-G anwenden sollten. Gemäß EDL-G müssen alle Unternehmen unabhängig von der Branche, die nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Dieses muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 und weiteren Forderungen (vgl Art. 8 a EDL-G) entsprechen.
Multisite-Verfahren für Unternehmen mit gleichartigen Standorten
Das Merkblatt erläutert sehr ausführlich, welche Unternehmen von der Verpflichtung betroffen sind und wie diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Interessant ist in diesem Kontext besonders, dass das BAFA der Empfehlung des Bundestages folgt und für Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten ein sogenanntes Multisite-Verfahren zulässt. Dabei werden Cluster von Standorten gebildet, sodass nur an einer repräsentativen Anzahl von Standorten Energieaudits durchgeführt werden müssen. Außerdem gibt es Aufschluss darüber, welche Qualifikationen eine Person vorweisen muss, die Energieaudits durchführen darf. Schließlich geht das Merkblatt noch auf die stichprobenartige Überprüfung ein, zu der das BAFA gemäß Gesetz beauftragt ist, und erläutert, welche Nachweise ein Unternehmen im Falle einer Überprüfung erbringen muss.
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS als Alternative zum Energieaudit
Das Merkblatt regelt außerdem, welche Nachweise Unternehmen erbringen müssen, die sich als Alternative zur Durchführung eines Energieaudits für die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems entschlossen haben. Das ist gemäß EDL-G zulässig. Die Energieauditpflicht entfällt gemäß § 8 EDL-G, wenn die Unternehmen zum 5. Dezember 2015 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben. Zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 reicht es für diese Unternehmen zudem aus, wenn sie nachweisen, dass sie mit der Einführung des jeweiligen Systems begonnen haben. Interessant ist in diesem Kontext, dass der Nachweis über diese Einführung nicht von einer externen Stelle per Testat nachgewiesen werden muss. Allerdings empfiehlt das BAFA in seinem Merkblatt, dass ein „frühzeitiger Kontakt mit der Zertifizierungsgesellschaft geboten ist, um mögliche Mängel oder Abweichungen bei der Einführung der Managementnorm und bei der Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen rechtzeitig aufzudecken und so den eigentlichen Auditaufwand nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zu begrenzen.“ (vgl. Seite 23 Merkblatt für Energieaudits).
Weitere Informationen
Einige grundsätzlichen Aspekte des EDL-G sowie bereits beantwortete Fragen unserer Webseminarteilnehmer zum Thema EDL-G haben wir Ihnen in unseren Q&A zusammengefasst. Dieses können Sie nach einer kurzen Registrierung hier herunterladen.
Bereits am 25. Februar 2015 haben wir Ihnen im Rahmen eines Webseminars die Anforderungen des Gesetzentwurfs und die daraus resultierenden Pflichten vorgestellt. Allen, die das Webseminar am 25. Februar 2015 zum Thema „Energiemanagement – Energieauditpflicht für große Unternehmen“ verpasst haben, empfehlen wir die Aufzeichnung. Hier können Sie sich diese kostenfrei ansehen.
Am 1. April 2015 ging es in einem zweiten Webseminar um die Anforderungen an Energieaudits und welche Unterschiede es zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 gibt. Zur kostenfreien Aufzeichnung gelangen Sie hier.
Trainingsangebot
In unserem dreitägigen Seminar vom 17. bis 19. August 2015 in Hamburg vemittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits gem. DIN EN 16247-1 durchführen zu können. Sie lernen, die Energiesituation eines Unternehmens zu analysieren und zu bewerten und wie Sie einen Abschlussbericht gemäß DIN EN 16247 erstellen. Erfahren Sie mehr.