Energieauditpflicht für große Unternehmen: Novelle des EDL-G ist in Kraft getreten
Am 21. April 2015 wurde die Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit am 22. April 2015 in Kraft getreten. Damit ist Artikel 8 der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) auch in Deutschland umgesetzt worden und alle großen Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen.
Gemäß EDL-G müssen alle Unternehmen unabhängig von der Branche, die nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen der DIN EN 16247-1 und weiteren Forderungen (vgl Art. 8 a EDL-G) entspricht. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Unternehmen zum oben genannten Zeitpunkt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben oder bereits zwischen dem 4. Dezember 2012 und 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt haben.
Zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 reicht es für Unternehmen, die sich für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem entschlossen haben aus, wenn sie nachweisen, dass sie mit der Einführung dieses Systems begonnen haben. Unternehmen sollten hierbei beachten, dass ausschließlich ein Umweltmanagementsystem nach EMAS zugelassen ist. Ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 ist nach EDL-G nicht ausreichend.
Anwendungshilfen des BAFA klären offene Details
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist durch die Bundesregierung dazu beauftragt worden, Anwendungsrichtlinien zu erstellen. Damit soll gewährleistet sein, dass die Unternehmen in Anbetracht des kurzen Zeitraums bis zum 5. Dezember 2015 eine optimale Hilfestellung bei der Einführung des neuen Instruments erhalten. Den ersten Entwurf hat das BAFA bereits veröffentlicht. Unternehmen und Berater hatten bis zum 17. April 2015 die Möglichkeit, Ihre Meinung dazu abzugeben (vgl. unsere News vom 2. April 2015). Die finale Fassung wird zeitnah erwartet und kann dann auf der Webseite des BAFA heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Einige grundsätzlichen Aspekte des EDL-G sowie bereits beantwortete Fragen unserer Veranstaltungsteilnehmer haben wir Ihnen in unseren Q&A zusammengefasst. Dieses können Sie nach einer kurzen Registrierung hier herunterladen.
Bereits am 25. Februar 2015 haben wir Ihnen im Rahmen eines Webseminars die Anforderungen des Gesetzentwurfs und die daraus resultierenden Pflichten vorgestellt. Allen, die das Webseminar am 25. Februar 2015 zum Thema „Energiemanagement – Energieauditpflicht für große Unternehmen“ verpasst haben, empfehlen wir die Aufzeichnung. Hier können Sie sich diese kostenfrei ansehen.
Am 1. April 2015 ging es in einem zweiten Webseminar um die Anforderungen an Energieaudits und welche Unterschiede es zu einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 gibt. Zur kostenfreien Aufzeichnung gelangen Sie hier.
Trainingsangebot
In unserem dreitägigen Seminar vom 1. bis 3. Juni 2015 in Essen und vom 17. bis 19. August 2015 in Hamburg vemittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Energieaudits gem. DIN EN 16247-1 durchführen zu können. Sie lernen, die Energiesituation eines Unternehmens zu analysieren und zu bewerten und wie Sie einen Abschlussbericht gemäß DIN EN 16247 erstellen. Erfahren Sie mehr.