Energieeffizienzgesetz: Neue Merkblätter veröffentlicht
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben Ende Januar zwei Merkblätter veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert, die weitere Erläuterungen zum Energieeffizienzgesetz bieten.
Im November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, dass darauf abzielt die Energieeffizienz zur steigern. Um Energie einzusparen, werden Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentren zu unterschiedlichen Maßnahmen verpflichtet. So werden Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh beispielsweise zur Auskunft, insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzen, über anfallende unmittelbare Abwärme verpflichtet. Die Informationen zu Abwärmepotenzialen in Unternehmen werden auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.
In dem neuen Merkblatt der BfEE werden die Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen auf der Plattform für Abwärme genauer erläutert. Unter anderem werden hier die Begriffe Abwärme und Abwärmequelle erläutert und der Kreis der Meldepflichtigen spezifiziert. Das Merkblatt zum Download finden Sie hier.
Parallel wurde das Merkblatt für die Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktualisiert. Mit Stand 31.01.2024 wurden die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ergänzt. Das aktualisierte Merkblatt finden Sie auf der Webseite des BAFA im Bereich Publikationen.
Sie wollen mehr erfahren? Was das Energieeffizienzgesetz speziell für Unternehmen bedeutet, haben wir auf unserer Überblickseite zusammengefasst. Hier finden Sie die wesentlichen Anforderungen an Unternehmen im Überblick und auch Links zu Merkblättern und Hilfestellungen.