Energiemanagement: Anpassung der Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme
Ab 1. Mai 2015 gilt eine neue Fassung der Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme. Anträge für eine Förderung nach der neuen Fassung können voraussichtlich ab dem 1. Mai 2015 direkt beim Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Anpassungen der Fassung vom 22. Juli 2013 betreffen unter anderem die Förderungen von Erstzertifizierungen, den Erwerb von Messtechnik und Aktualisierungen der Antragsberechtigung. In Verbindung mit einer Erstzertifizierung können nun beispielsweise auch Anträge zur Förderung von externen Beratungen zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems (Förderung 60%, maximal 3.000 Euro) oder für Schulungen von Mitarbeitern zum Energiebeauftragten/Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem (Förderung 30%, maximal 1.000 Euro) gestellt werden. Die Förderung von Erstzertifizierungen ist prinzipiell für ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) möglich.
Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung von Unternehmen und über die genauen Fördergegenstände finden Sie auf der Webseite des BAFA. Das BAFA ist mit der Administration des Förderprogramms betraut. Für alle Anträge, die bis zum 30. April 2015 gestellt werden, gilt die Förderrichtlinie vom 22. Juli 2013.
Die neue Fassung der Förderrichtlinie vom 18.03.2015 wurde am 1. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.