EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO): Noch knapp ein Monat bis zur Umsetzung

Ab 25. Mai 2018 gilt mit der Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Zum Einstieg in die Rechtsmaterie und zur Beantwortung der wichtigsten Fragen zu den Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung hat die Bundesregierung auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat FAQ´s zur neuen Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine einzelfallbezogene Beratung durch Aufsichtsbehörden oder andere Einrichtungen. 

Die FAQ bieten einen guten Überblick und geben Ihnen Antworten auf u.a. folgende Fragen: 

  • Was sind Ziele und wesentliche Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung?
  • Wer ist von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen?
  • Was ändert sich für die Prinzipien des Datenschutzes und der Rechtsgrundlagen?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Rechtsverstößen?
  • In welchem Verhältnis steht die Datenschutz-Grundverordnung im Vergleich zu bestehenden Datenschutzregelungen nach nationalem Recht?
  • Wo finden Sie weiterführende Informationen?

Hier gelangen Sie zu den FAQs auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Darüber hinaus möchten wir Interessenten noch diese Checkliste empfehlen.

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