IFS Food Version 8 veröffentlicht

Der IFS – International Featured Standards - hat die Veröffentlichung der Version 8 des IFS Food bekannt gegeben.

Der IFS Food ist der führende Standard für die Zertifizierung von Lebensmittelsicherheit und -qualität in Europa und wird von führenden Einzel- und Großhandelsunternehmen weltweit akzeptiert. Bei der Entwicklung wurde ein besonderes Augenmerk daraufgelegt, die Arbeit mit dem Standard für Auditoren und Unternehmen einfacher, effizienter und praktischer zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen sind:
  1.  Der B-Score wird wieder als Abweichung eingestuft.
  2. Es wird ein IFS Star-Status eingeführt, um zu zeigen, dass das Audit unangekündigt war.
  3. Es ist jetzt möglich, auf dem IFS-Zertifikat eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) mit einem Haftungsausschluss anzugeben.
  4. Unternehmen müssen für jede der vier Dimensionen der Lebensmittelsicherheitskultur Ziele festlegen.
  5. Der Zeitaufwand für die Berichterstattung, die Anzahl der Doktrin-Regeln und andere administrative Anforderungen sind deutlich geringer geworden und entsprechen dennoch den Dokumentationsanforderungen des GFSI-Benchmarkings und der Akkreditierung.
  6. Die neu strukturierte Checkliste folgt dem Auditprozess konsequenter und erhöht die Effizienz des Audits. Zum Beispiel ist Food Defence jetzt Teil von Kapitel 4.
  7. Der IFS-Standard wurde an den Codex Alimentarius und die ISO 22003-2 sowie die GFSI-Benchmarking-Anforderungen angepasst.
  8. Die Formulierungen in der Checkliste sind einheitlicher und klarer, um die Absicht der Anforderungen besser zu verdeutlichen. Außerdem wird das Wort „Assessment“ wieder zu „Audit“, in Übereinstimmung mit der ISO 22003-2.

Übergangsfristen 

IFS Food Version 8 Audits sind ab dem 1. Oktober 2023 möglich und werden ab dem 1. Januar 2024 für alle zertifizierten Unternehmen verpflichtend. Im Allgemeinen endet die Anwendbarkeit von Version 7 am 31. Dezember 2023. In einigen Ausnahmesituationen kann IFS Food Version 7 nach dem 1. Januar 2024 angewendet werden. Die allgemeine Gültigkeit dieser Ausnahmen endet am 31. Dezember 2024. Hier ist ein Überblick:

  • Für unangekündigte Audits: Version 8 gilt, wenn das Auditfenster am oder nach dem 1. Oktober 2023 beginnt.
  • Für Audits an mehreren Standorten: Sie müssen die Standorte und die Hauptverwaltung nach derselben Version prüfen. Nach dem 1. Januar 2024 gilt Version 8 für alle Audits, die in der Zentrale durchgeführt werden.
  • Für Ergänzungsaudits: Wenn das damit verbundene „Haupt“-Audit nach Version 7 vor dem 1. Januar 2024 stattgefunden hat, gilt für das Ergänzungsaudit Version 7.
  • Für Erweiterungsaudits: Wenn das angeschlossene „Haupt“-Audit nach Version 7 vor dem 1. Januar 2024 stattgefunden hat, gilt Version 7 auch für das Erweiterungsaudit
Quelle: IFS-Newsletter; https://www.ifs-certification.com/en/food-standard

Weitere Informationen