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Neues Verpackungsgesetz in Kraft - Bußgelder vermeiden!

Verpackungsabfälle sollen reduziert und das Recycling gestärkt werden. Das seit 1. Januar 2019 gültige neue Verpackungsgesetz geht mit der Einrichtung eines zentralen Verpackungsregisters einher.

Mit Jahresbeginn ist am 1. Januar 2019 in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Primärziel dabei ist, überflüssige Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Recyclingquoten sukzessive zu steigern. Neben der Förderung von Mehrwegverpackungen und einer Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht steht auch die bessere Kontrolle der neuen Gesetzgebung in Form eines zentral eingeführten Verpackungsregisters für Hersteller, Handel und Verbraucher im Fokus der Umstellung.

Überflüssiges Plastik reduzieren und Recyclingquoten steigern

„Mit dem neuen Gesetz werden wir in Deutschland künftig deutlich mehr recyceln als bisher“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze das neue Verpackungsgesetz. „Aber wir wollen auch überflüssiges Plastik vermeiden.“ Besonders wichtig sei ihrer Ansicht nach deshalb die neue Hinweispflicht zu Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen in Lebensmittelgeschäften. „Das macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, bewusst zu Mehrwegverpackungen zu greifen.“


DNV GL bietet Zertifizierungen nach verschiedenen Verpackungsstandards:

 BRC Packaging Button  FEFCO GMP Button


Das Verpackungsgesetz sieht dabei verschiedene Regelungen vor und setzt an unterschiedlichen Punkten an. So soll beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von aktuell 36 Prozent auf 63 Prozent bis 2022 gesteigert werden. Bei Metallen, Glas und Papier sollen sogar 90 Prozent erreicht werden. Gleichzeitig werden bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stärker berücksichtigt. Hersteller, die auf Verpackungen zurückgreifen, welche sich besser recyceln lassen oder direkt aus solchem Material bestehen, zahlen dementsprechend weniger, als diejenigen, die nicht auf ökologische Verpackungen setzen.

Verpackungsregister sorgt für bessere Kontrolle

Für die Verbraucher wird seit der Gesetzesänderung auch der Unterschied zwischen Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackungen besser kenntlich. Gibt es hier zukünftig keine oder nur unzureichend deutlich lesbare Schilder, drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Im selben Zug kam es zu einer Ausweitung der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen.

Um die neuen gesetzlichen Vorgaben besser kontrollieren zu können und sogenannte Trittbrettfahrer abzuschrecken, wurde ein zentrales Verpackungsregister eingeführt. Informationen hierzu sowie detailliertere Ausführungen zum neuen Verpackungsgesetz - gültig seit 1. Januar 2019 - finden Sie auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.

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