Novelle des EDL-G tritt in Kraft
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen ist am 26.11.2019 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen: Bagatellschwelle für große Unternehmen, Online-Energieauditerklärung und regelmäßige Fortbildungspflicht für Energieauditoren.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie in unserer News „Vereinfachung und Weiterentwicklung der verpflichtenden Energieaudits“.
Mit Inkrafttreten der Novellierung des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) müssen energieauditpflichtige Unternehmen eine Online-Energieauditerklärung an das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) abgeben. Davon betroffen sind auch Unternehmen, die unter die Bagatellgrenze von 500.000 kWh fallen. Diese sind allerdings lediglich zur Abgabe einer vereinfachten Online-Erklärung verpflichtet. Nach Informationen des BAFA soll das Online-Formular zeitnah nach Inkrafttreten der Novellierung auf der Webseite des BAFA zur Verfügung gestellt werden.
Von der Pflicht zur Online-Energieauditerklärung ausgenommen sind energieauditpflichtige Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem gemäß § 8 Abs. 3 EDL-G verfügen bzw. mit der Einrichtung eines solchen Systems begonnen haben.
BAFA bündelt alle wichtigen Infos und bietet Merkblätter zur Orientierung an
Bereits seit Oktober steht auf der Webseite des BAFA das „Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs“ als Vorabinformation zur Verfügung. Das Merkblatt bietet eine wichtige Orientierung für Unternehmen und Energieauditoren darüber, wie Energiedaten für die Eingabe aufbereitet und eingegeben werden sollen. Außerdem hat das BAFA die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Gesetzesnovelle zusammengetragen.