Energieeffizienzgesetz: Plattform für Abwärme ist betriebsbereit
Meldefrist wird noch einmal ausgesetzt. Erstmalige Meldung von Abwärmedaten muss nun zum 1. Januar 2025 erfolgen.
Zum 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches unter anderem die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorsieht. Diese ist nun betriebsbereit, sodass Registrierungen und Dateneintragungen möglich sind.
Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht.
Für die Eintragungen haben Unternehmen nun noch etwas mehr Zeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Frist zur Übermittlung der nach dem EnEfG erforderlichen Informationen zum 1. Januar 2024 für 12 Monate, d.h. bis zum 1. Januar 2025, aus.
Weitere Informationen wie das Merkblatt für die Plattform für Abwärme, in dem die Auskunft- und Informationspflichten für Unternehmen genauer erläutert werden, sowie den Link zum Portal und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
Quelle und nähere Informationen: Kurzmeldung der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 15. April 2024.