Moderne Windenergieanlagen und andere elektrische Anlagen erzeugen ungewollt elektromagnetische Wellen. Diese “Stör emissionen” haben Reichweiten bis zu mehreren hundert Kilometern und können breitfl ächig sicherheitsrelevante Funkdienste stören. Eine Beurteilung der elektromagnetischen Emission ist daher vom Gesetzgeber vorgegeben. Um die Rechtssicherheit während des Betriebs der Anlage zu gewährleisten, sollte diese Beurteilung durch eine Vermessung erfolgen. Der Aufwand ist üblicherweise mit nur 8-10 Stunden gering.
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