Erstellung von KWK-Sachverständigen-Gutachten
Sachverständigengutachten als Grundlage für die Erlangung des Zuschlags für KWK-Strom nach KWK-Gesetz
Eine Kopie anfordern
Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um eine kostenlose Kopie per E-Mail zu erhalten
Neu errichtete, nachgerüstete, modernisierte und bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen haben laut dem neuen, seit 01.01.2016 gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom, sofern diese Anla- gen in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.