Im Dezember 2015 wurde die Verfahrensweise zur Vorprüfung, Ermittlung von Minimierungsmaßnahmen und zur Maßnahmenbewertung für bisher immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige neue oder wesentlich geänderte Elektro-Energie-Anlagen vom Gesetzgeber festgelegt. DNV bietet dazu unterstützende Dienstleistungen an.
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