Skip to content

Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017

DNV bietet TR6- und TR10-konforme Berechnungen der Standortgüte für Ihren Standort an.

TR6-konforme Berechnungen der Standortgüte

DNV bietet die TR6-konforme Berechnungen der Standortgüte für Ihren Standort an. Die Standortgüte wird auf Grundlage des Standortertrages und des Referenzertrags ermittelt. Dabei werden die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) genannten Vorgaben berücksichtigt.

  • Der Standortertrag ist im EEG 2017 (§36h Anlage 2c) als der Bruttostromertrag definiert, welcher auf Grundlage des standortspezifischen Windpotenzials, einer spezifischen Leistungskurve und für eine bestimmte Nabenhöhe berechnet wird, abzüglich von Verlustfaktoren (Abschattungsverluste, Verfügbarkeitsverluste, elektrische Verluste, Mindererträge aufgrund genehmigungsrechtlicher Auflagen). Der Standortertrag kann somit nur aus einem TR6-konformen Standortgutachten abgeleitet  werden.
  • Der Referenzertrag wird entweder vom Kunden zur Verfügung gestellt oder spezifisch für den geplanten WEA-Typ und die geplante Nabenhöhe gemäß der im EEG 2017 vorgegebenen Methode und des dort definierten Referenzstandortes (§36h Anlage 2b) berechnet.

Die Erträge werden anschließend ins Verhältnis gesetzt um die Standortgüte zu bestimmen. Die Berechnung und die Ergebnisse werden in Form eines zusätzlichen Kapitels in den Bericht zum Wind- und Ertragsgutachten integriert.

TR10-konforme Berechnungen der Standortgüte nach Inbetriebnahme

Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) wurde auch die Bestimmung der Standortgüte für Windenenergieanlagen an Land nach fünf (5), zehn (10) und fünfzehn (15) Betriebsjahren eingeführt. Das Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren Vergütung über das Ausschreibungssystem ermittelt wurden.

Das technische Verfahren für die Bestimmung der Standortgüte wird in der Technischen Richtlinie 10 der FGW e.V. (TR10) beschrieben. Dabei wird der Standortertrag einer Windenenergieanlage zu deren Referenzertrag ins Verhältnis gesetzt. Den Standortertrag definiert die TR10 Rev. 2 als eingespeiste Energiemenge zuzüglich bestimmter Verlustfaktoren, z.B. aufgrund von Abregelungen durch den Netzbetreiber, Abschattung oder genehmigungsrechtlicher Auflagen. Die Berechnung des Standortertrags beruht dabei auf den vorangegangenen Betriebsdaten und richtet sich nach der zeitlichen EEG-Verfügbarkeit der Windenenergieanlagen.

Sollte die Standortgüte nach 5 Jahren stärker als 2 % von der Standortgüte vor Inbetriebnahme abweichen, wird der Vergütungssatz (auch rückwirkend) angepasst. Umso wichtiger ist es, die Standortgüte als Kenngröße Ihrer Windenenergieanlagen im Auge zu behalten, auch schon vor Ablauf der fünf Jahre, um frühzeitig auf mögliche Rückzahlungen vorbereitet zu sein.