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Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED)

Die Druckgeräterichtlinie, im Englischen als "Pressure Equipment Directive"; PED bezeichnet, gilt für Druckgeräte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar. Dazu zählen Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile einschließlich an drucktragenden Teilen angebrachter Elemente. Die Konformitätsbewertungsverfahren gelten einheitlich für alle Hersteller und Importeure innerhalb der EU.


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Die neue Richtlinie

Mit dem 19.07.2016 gelten sämtliche Neuerungen der DGRL 2014/68/EU, womit die Anwendung der alten DGRL 97/23/EG nicht mehr zulässig ist, wobei die Grundlagen der alten Richtlinie erhalten bleiben. Alle Änderungen müssen ab dem Stichtag umgesetzt worden sein. Die neue Richtlinie als PDF-Dokument finden Sie hier.

DNV ist eine benannte Stelle nach Druckgeräterichtlinie mit der Kennnummer 0496. Die DGRL richtet sich an die Hersteller von Druckgeräten, welche die in der Richtlinie definierten grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Konstruktion, Herstellung und abschließender Prüfung erfüllen müssen. Die Produkte werden in Kategorien von I bis IV eingeteilt. Die Kategorien richten sich dabei nach Druck, Volumen, Nennweite (DN) sowie Art des Inhalts (Fluid) und ob sich dieser in der flüssigen oder gasförmigen Phase befindet. Geräte der Kategorie IV bergen das größte Restrisiko für den Anwender.

Wie kann DNV weiterhelfen?

Aus der DGRL-Kategorisierung ergeben sich Konsequenzen für den Hersteller hinsichtlich der Einbeziehung einer dritten Partei: Außer Kategorie I erfordern alle Kategorien die Hinzuziehung einer benannten Stelle durch den Hersteller. DNV unterstützt Sie bei allen Modulen der Konformitätsprüfung, die möglicherweise eine Überprüfung der produktbezogenen QM-Systeme des Herstellers oder des Produkts selbst erfordern.

Wir bieten weltweite Zertifizierung gemäß DGRL. Darüber hinaus können wir wie gemäß DGRL gefordert Schweißer prüfen und Schweißverfahren abnehmen. Vervollständigt wird das Angebot durch DGRL-Dienstleistungen hinsichtlich der Überprüfung von Bauteil- und Materialherstellern gemäß den Anforderungen der DGRL sowie allgemeine Beratungs- und Schulungsdienstleistungen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Konformitätsbewertung, Inspektion und Zertifizierung gemäß DGRL 2014/68/EU
  • Entwurfszulassung
  • Typenprüfung
  • Materialbewertung PMA
  • Prüfung von Schweißern und Schweißverfahren
Benötigen Sie weitere Leistungen im Zusammenhang mit der DGRL? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.