DNV initiiert Kooperationsprojekt zur Umsetzung von § 14a EnWG
DNV lädt Netzbetreiber ein, sich an einer Kooperation zur Umsetzung der Anforderungen aus § 14a EnWG zu beteiligen. Es soll der Grundstein zur Standardisierung eines „NetzmanagementPLUS“ gelegt werden, mit dem die konforme und zukunftsfähige Führung der Niederspannung ermöglicht wird.
Netzbetreiber stehen bei der Umsetzung des § 14a vor großen Herausforderungen: Es gilt, innerhalb enger gesetzlicher Fristen leistungsfähige Systeme zu beschaffen und zu implementieren.
Dies unterstrich auch Barbie Korneila Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, im energate talk vom 26.Juni. Die Regelung zum §14a sei eine gute Regelung, mit der man arbeiten könne - die Herausforderungen seien jedoch richtig groß und die Aufgaben aus ihrer Sicht in Einzelarbeit einzelner Stadtwerke nicht zu leisten, so Hailer.
DNV initiiert daher eine Kooperation zwischen Netzbetreibern, um gemeinsame Anforderungen an ein zukunftsgewandtes „NetzmanagmentPLUS“ zu definieren. Dabei werden nicht nur die Mindestanforderungen nach § 14a EnWG erfüllt, sondern es sollen auch bereits jetzt zukünftige Anforderungen wie die Bereitstellung von Systemdienstleistungen oder zustandsorientiertes Asset Management mitgedacht und vorbereitet werden.
Ziele der Kooperation
- Gemeinsame, standardisierte Anforderungen formulieren
- Produktvision konsequent mit Hersteller(n) vorantreiben
- Zukunftsfähigkeit gewährleisten
- Gesamtkosten senken
Geplante Meilensteine
- Entwicklung Produktvision NetzmanagementPLUS
- GAP-Analyse mit Herstellerlösungen
- Entwicklung eines Umsetzungsplanes
- Erstellung & Durchführung von Ausschreibungen
Beteiligung
- Stadt- und Verteilnetzbetreiber
- DNV für die fachliche Beratung sowie Koordination, Moderation und Umsetzung
Weitere Informationen zur Kooperation und den nächsten Schritten finden Sie in unserem Konzept „VNB-Kooperation NetzmanagementPLUS“. (Link zum Herunterladen)
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen an der Kooperation teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.