Positives Signal für den Klimaschutz: Energieeffizienzgesetz ist in Kraft getreten

Am 18. November 2023 ist das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht konkrete Einsparziele beim Energieverbrauch für Unternehmen, öffentliche Stellen und auch Rechenzentren vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits hilfreiche Merkblätter für Unternehmen veröffentlicht.

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz schafft die Bundesregierung erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen fürs Energiesparen. Das Gesetz legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Grundlage für das Gesetz sind die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.

Um Energie einzusparen, werden Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentren zu unterschiedlichen Maßnahmen verpflichtet. So müssen beispielsweise Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh unter anderem ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Für die Einführung der jeweiligen Systeme haben sie ab Inkrafttreten des Gesetzes 20 Monate Zeit. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. 

„Ich rate allen Unternehmen, sich zeitnah mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut zu machen und zu prüfen, inwiefern sie davon betroffen sind“, sagt Dirk Vallbracht, Energiemanagementexperte bei DNV Business Assurance in Deutschland. „Für die Einführung eines Energiemanagementsystems sind 20 Monate nicht viel Zeit.“ 

Was das Energieeffizienzgesetz speziell für Unternehmen bedeutet, haben wir auf unserer Überblickseite zusammengefasst. Hier finden Sie wesentliche Anforderungen und auch Links zu Merkblättern und Hilfestellungen.

Hilfestellung auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bereits Merkblätter zu diesem Thema veröffentlicht. Im „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen §§ 8 – 10 und 19 EnEfG“ finden sich Hilfestellungen für Unternehmen, wie das Gesetz anzuwenden ist. Darüber hinaus hat das BAFA auch bereits FAQ zu dem Thema bereitgestellt. Diese finden Sie hier.

Kostenfreies Webseminar von DNV zu den Anforderungen des EnEfG für Unternehmen 

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema? Dann melden Sie sich gleich zu unserem Webseminar „Energieeffizienzgesetz – Was bedeutet das für Unternehmen?“ am 11. Januar 2024 von 10 bis 11 Uhr an. Wir geben einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Forderungen, um im Anschluss konkret auf Fragen einzugehen. Jetzt kostenfrei anmelden. 

„Nehmen Sie an unserem Webseminar teil und erfahren auch etwas über die Chancen, die das Gesetz bietet. Es ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Die Steigerung der Energieeffizienz trägt wesentlich dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren“, erläutert Dirk Vallbracht. „Die Praxis zeigt immer wieder, das wirksames Energiemanagement dabei hilft, den Energieverbrauch zu senken.“ 

Weitere Informationen

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