Wärmeplanungsgesetz – neue Pflichten für Betreiber von Fernwärmenetzen
Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz ergeben sich neue Anforderungen an Betreiber von Fernwärmenetzen: Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung ist bis Ende 2026 die Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplanes für alle Wärmenetze verpflichtend.
Das neue Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Änderungen für die Wärmeversorgung in Deutschland mit sich. Das Gesetz zielt darauf ab, die Wärmeerzeugung und -versorgung bis spätestens 2045 vollständig auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination aus beidem umzustellen, um einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an Betreiber von Fernwärmenetzen: Sie müssen ihren Anteil an erneuerbarer Wärme schrittweise erhöhen, bis sie bis 2045 vollständig klimaneutral sind und bereits bis Ende 2026 einen Dekarbonisierungsfahrplan erstellen.
Die neuen Anforderungen im Überblick:
- Dekarbonisierungsfahrpläne: Alle Betreiber von Wärmenetzen müssen, unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung, bis Ende 2026 einen Fahrplan für den Ausbau und die Dekarbonisierung ihres Wärmenetzes erstellen und veröffentlichen. Der Fahrplan muss die geplanten Maßnahmen, Potenziale und Zeitpunkte für die Umstellung auf erneuerbare Wärme darstellen.
- Anteil erneuerbarer Energien: Betreiber von Wärmenetzen müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2040 mindestens 80 Prozent ihrer jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien speisen. Bis 2045 müssen Wärmenetze vollständig klimaneutral sein.
- Wärmeplanung: Betreiber von Wärmenetzen müssen sich an die kommunalen Wärmepläne halten, die nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes erstellt werden. Die Wärmepläne sollen dabei die optimale Wärmeversorgung für ausgewiesene Gebiete festlegen.
Wie jedoch können Sie diese neuen Anforderungen in Ihre Transformationsplanung integrieren?
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und unterstützen Sie in folgenden Fragestellungen:
- Wie ist ein Dekarbonisierungsfahrplan aufgebaut, was sind wesentliche Inhalte und welche Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?
- Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und dem Wärmeplanungsgesetz?
- Welche Förderprogramme stehen auf Bundes- und Landesebene für Ihr Wärmenetz zur Verfügung?
- Welchen Vorlauf benötigt die Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans und welche Stakeholder sind zu involvieren?
Als langfristiger Partner begleiten wir Ihre Transformations- und Dekarbonisierungstrategie auch in der Umsetzung. Hierzu greifen unsere Ingenieurinnen und Ingenieure auf umfassende Erfahrung zurück:
- Konzeption: Erstellung von Transformationsplänen nach BEW
- Strategie: Integration erneuerbarer Wärme, Abwärme und Power-to-Heat
- Bewertung: Potenziale von (Saisonal-)Wärmespeichern, Wasserstoff und H2-Readiness
- Planung: Projektierung von Großwärmepumpen, Solarthermie und Geothermie
Eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen rund um das Thema Wärmenetztransformation finden Sie hier.