Aussetzung: Zeitlich begrenzter Status, der anschließend entweder zum Wiedereinsetzen eines Zertifikates oder zum Entzug führt
Entzug: Dauerhafte Außerkraftsetzung eines Zertifikats
Initiierung der Aussetzung oder des Entzuges
DNV ist berechtigt, ein Zertifikat außer Kraft zu setzen, z. B. wenn,
- das zertifizierte Managementsystem in schwerwiegenden Fällen oder anhaltend die Zertifizierungsanforderungen nicht erfüllt, z. B.:
- keine angemessenen Korrekturmaßnahmen zu festgestellten Abweichungen umgesetzt werden,
- das Managementsystem nicht die aktuelle Organisation und Prozesse abbildet, z. B. in Folge organisatorischer Veränderungen, Akquisitionen, etc.,
- wesentliche Teile der Anforderungen an das Managementsystem nicht implementiert sind.
- Überwachungsaudits oder Re-Zertifizierungsaudits nicht in der erforderlichen Häufigkeit oder wie geplant durchgeführt werden können.
-
gegen die Bedingungen der unterzeichneten Vertragsbedingungen verstoßen wird, z. B.:
- der Kunde die Gebühren nicht zahlt,
- der Kunde das Zertifikat oder das Zertifizierungslogo missbräuchlich oder irreführend verwendet.
-
der Kunde freiwillig die zweitweise Aussetzung wünscht,
-
Nachweise von Behörden oder anderen Stellen erbracht werden, die den Status des Zertifikats betreffen, z. B.:
- Nachweise für die Nicht-Erfüllung von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen im Kontext des zertifizierten Managementsystems,
- Nachweise zur Ineffektivität eines Managementsystems im Fall aufgetretener ernsthafter Vor- oder Unfälle.
- Standardspezifische Vorgaben erfordern eine Aussetzung.
Befugtes Personal von DNV entscheidet über die notwendigen Maßnahmen basierend auf der Grundlage einer sorgfältigen Überprüfung und Beurteilung entsprechender Nachweise. Wird eine Suspendierung beschlossen, ist das nachstehende Verfahren einzuhalten.
Die Aussetzung des Zertifikats ist in der Regel der erste Schritt, gefolgt vom Entzug des Zertifikats, wenn die Ursachen für die Aussetzung nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit beseitigt werden. Abhängig von der Schwere des Falles kann DNV auch den direkten Entzug des Zertifikats beschließen.
DNV kann in Übereinstimmung mit standardspezifischen Vorgaben und als Alternative zu einer Aussetzung den Geltungsbereich einer Zertifizierung einschränken und Aktivitäten, Prozesse, Unternehmensbereiche oder juristische Einheiten ausschließen, wenn der Kunde es dauerhaft oder schwerwiegend versäumt, die Anforderungen des Standards für diese Teile des Geltungsbereiches der Zertifizierung zu erfüllen. DNV kann auch entscheiden, dem Kunden gegenüber lediglich eine Warnung darüber aussprechen, dass eine Aussetzung in Betracht gezogen wird.
Aussetzung
Die formale Entscheidung für die Aussetzung des Zertifikats wird dem Kunden unter Angabe folgender Informationen mitgeteilt:
- eine Stellungnahme zur Entscheidung über die Aussetzung des Zertifikates und das Datum des Inkrafttretens der Aussetzung.
- die Einzelheiten zur Aussetzung des Zertifikats und der Grund für die Aussetzung.
- ein Hinweis darauf, dass es je nach Zertifizierungsprogramm Vorgaben zur maximalen Dauer der Aussetzung, zu Verfahren für Korrekturmaßnahmen, zu Einschränkungen hinsichtlich der Werbung mit Zertifikaten und zur Verwendung von Zertifizierungszeichen geben kann, einschließlich solcher von Programmeignern und Akkreditierungsstellen.
- das Recht Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In der Regel wird eine Frist von 21 Arbeitstagen für den Einspruch eingeräumt, es können je nach den standardspezifischen Vorgaben auch andere Fristen gelten. Ein Einspruch kann über den Beschwerdeprozess eingereicht werden.
Bei vielen Zertifizierungsprogrammen darf ein Zertifikat in der Regel nicht länger als sechs Monate ausgesetzt werden, es können jedoch standardspezifische Abweichungen gelten.
Folgemaßnahmen
Auf der Grundlage der Rückmeldung des Kunden und der ergriffenen Korrekturmaßnahmen überprüft DNV, ob die Umstände, die zur Aussetzung geführt haben, ordnungsgemäß behoben wurden. Abhängig von dieser Überprüfung wird DNV entweder:
- zu einem positiven Ergebnis kommen und die Aussetzung aufheben oder
- zu einem negativen Ergebnis kommen, da die Ursachen, die zur Aussetzung führten, nicht angemessen behoben wurden. Dies führt in der Regel zum endgültigen Entzug des Zertifikats. (siehe unten)
DNV wird den Kunden über das Ergebnis der Überprüfung informieren.
Entzug
DNV ist berechtigt, ein Zertifikat dauerhaft zu entziehen, z. B. wenn
- ein Kunde die Voraussetzungen für die Aufhebung einer ausgesetzten Zertifizierung nicht erfüllt.
- eine Aussetzung aufgrund der besonderen Schwere eines Vorfalls nicht als geeignete Maßnahme erachtet wird.
Die formale Entscheidung über den Entzug des Zertifikats wird dem Kunden mitgeteilt, einschließlich folgender Informationen:
- eine Stellungnahme zur Entscheidung über den Entzug des Zertifikates und das Datum des Entzuges.
- die Einzelheiten zum Entzug des Zertifikats und der Grund für den Entzug.
- die Verpflichtung des Kunden, die Verwendung des DNV-Zertifizierungszeichens oder anderer Zeichen sowie jeglichen Verweis auf die Zertifizierung einzustellen (einschließlich der Vernichtung von Kopien des Zertifikates).
- das Recht Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In der Regel wird eine Frist von 21 Arbeitstagen für den Einspruch eingeräumt, es können je nach den programmspezifischen Vorgaben auch andere Fristen gelten. Ein Einspruch über den Entzug eines Zertifikates kann über den Beschwerdeprozess eingereicht werden.