Beschwerden
Beschwerden können von allen "Stakeholdern" im Zertifizierungsprozess vorgebracht werden. Dies umfasst bestehende Kunden, Standardhalter, Regulierungsbehörden und Dritte (z. B. Kunden eines unserer Zertifizierungskunden und andere interessierte Parteien).
Eine Beschwerde ist jede Beanstandung der Ausführung unserer Arbeit, der Art und Weise wie wir arbeiten, des Gegenstandes unserer Arbeit und der Art und Weise wie wir unsere Arbeit organisieren und verwalten. Außerdem kann sie auch auf die Leistung eines unserer zertifizierten Kunden (Beschwerde Dritter) bezogen sein. Dies beinhaltet Einsprüche gegen Entscheidungen durch DNV z.B. Erteilung, Aussetzung oder Entzug des Zertifikates oder Antworten auf frühere Beschwerden.
Der Beschwerdeprozess in Kürze:
- Die eingegangene Beschwerde wird von der zuständigen lokalen Einheit innerhalb von DNV registriert.
- Eine für die Bearbeitung der Beschwerde zuständige Person wird ernannt und das zuständige Management informiert.
- Der Beschwerdeführer erhält umgehend die schriftliche Bestätigung des Eingangs der Beschwerde.
- Nach einer internen Bewertung wird die Beschwerde analysiert und es werden Korrekturen und Abhilfemaßnehmen eingeleitet.
- Das Ergebnis des Prozesses und die Entscheidung von DNV werden dem Beschwerdeführer mitgeteilt. Diese Entscheidung wird von einer Person getroffen oder überprüft und genehmigt, die zuvor nicht mit dem Thema der Beschwerde befasst war.
Einsprüche
Ein Einspruch kann erhoben werden, wenn ein Stakeholder eine von DNV getroffene Entscheidung in Bezug auf eine Zertifizierung nicht akzeptiert. Der Prozess bei Einlegung eines Einspruchs in Kürze:- Der eingegangene Einspruch wird von der zuständigen lokalen Einheit innerhalb von DNV registriert.
- Eine für die Bearbeitung des Einspruchs zuständige Person wird ernannt und das zuständige Management informiert.
- Der Einspruchsführer erhält umgehend die schriftliche Bestätigung des Eingangs der Beschwerde.
- Nach einer internen Bewertung wird der Einspruch analysiert und es werden Korrekturen und Abhilfemaßnehmen eingeleitet.
- Das Ergebnis des Prozesses und die Entscheidung von DNV werden dem Einspruchsführer mitgeteilt. Diese Entscheidung wird von einer Person getroffen oder überprüft und genehmigt, die zuvor nicht mit dem Thema des Einspruchs befasst war.