Vergleichbarkeit & zulässige Abweichungen

Bei einzeln angefertigten Aufbauten ist vor Indienststellung eine Einzelprüfung erforderlich. Werden Beförderungsmittel nach einem bestimmten Muster in Serie hergestellt, reicht eine Typprüfung aus, in deren Rahmen ein Exemplar aus der Serie geprüft wird.

Diese Typprüfung ist für weitere Beförderungsmittel gültig, die diesem Typ entsprechen.
Seriengefertigte Beförderungsmittel werden als typgleich anerkannt, vorausgesetzt:
  • die innere Oberfläche des Aufbaus weicht nicht mehr als ± 20 % ab
  • die Bauart ist vergleichbar
  • der Dämmstoff, das zum Schäumen verwendete Treibmittel und die Ausführung der Wärmedämmung sind gleich
  • die Dicke des Dämmstoffes ist nicht geringer als beim typgeprüften Muster
  • die k-Wert relevanten Inneneinrichtungen sind gleich oder vereinfacht
  • der Einfluss durch den Einbau von Türen, Klappen oder sonstigen Öffnungen ist vergleichbar oder geringer.

Abweichungen, die hier nicht aufgeführt sind, werden im Einzelfall und nach Rücksprache mit der ATP-Prüfstelle der DNV GL SE bewertet.

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