ATP Zulassungsschild

Für Beförderungsmittel, die vom Zugfahrzeug abgekoppelt werden können, wie z.B. Anhänger, Sattelanhänger, Container, Waggons oder Wechselkoffer wird dringend empfohlen, ein ATP-Zulassungsschild am Aufbau anzubringen.

Die Angaben auf dem Zulassungsschild (Zulassungsnummer, Aufbaunummer, Unterscheidungszeichen und Ablaufdatum) müssen mit den Angaben der zugehörigen ATP-Bescheinigung übereinstimmen. Das ATP-Zulassungsschild muss korrosionsbeständig und feuerfest sein, z.B. aus geätztem Aluminiumblech, und sollte an der Stirnwand neben anderen Zulassungsschildern angebracht werden. Das Zulassungsschild ist zu entfernen, sobald das Beförderungsmittel nicht mehr den Anforderungen des ATP-Übereinkommens entspricht.
Das Zulassungsschild wird in der Regel vom Aufbau-Hersteller nach Maßgabe der ATP-Prüfstelle am Beförderungsmittel montiert. Die Buchstaben „ATP“ und die Buchstaben des Unterscheidungszeichens sollen ca. 20 mm hoch sein. Die anderen Buchstaben und Ziffern sollen mindestens  5mm hoch sein. Die Beschriftung des Zulassungsschildes muss in englischer oder französischer oder russischer Sprache sein und kann zusätzlich in deutscher Sprache unterlegt sein.

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