Leistungsfähigkeit von kälteerzeugenden Anlagen

Gemäß dem ATP-Übereinkommen (Anlage 1, Anhang 2, Ziffer 3): Ein einfacher Nachweis ausreichender Kälteleistung im Sinne des ATP-Übereinkommen kann durch Messung der Leistungsfähigkeit der kälteerzeugenden Anlage in Verbindung mit einem zugehörigen Beförderungsmittel erfolgen.

Der Prüfbericht, als Nachweis ausreichender Kälteleistung, gilt ausschließlich für die Einheit Kühleinrichtung / Beförderungsmittel sowie für alle weiteren typgleichen Einheiten, die in Serie hergestellt werden. Dieser vereinfachte und deshalb kostengünstige Nachweis wird dann empfohlen, wenn die in Serie hergestellten Beförderungsmittel stets mit dem gleichen Kühlgerätetyp ausgestattet werden.

Werden Aufbauten wahlweise mit unterschiedlichen Kältemaschinentypen ausgestattet, empfiehlt sich die Messung der Nutzkälteleistung gemäß ATP - Anlage 1- Anhang 2 - Ziffer 4 bzw. Ziffer 8 bei verschiedenen Innentemperaturen. Auf der Grundlage der oben beschriebenen Messungen stellen wir ATP-Bescheinigungen für weitere, in Serie gefertigte und typgleiche Aufbauten mit kälteerzeugenden Anlagen aus.

Unsere ATP Prüfeinrichtung ist für die Durchführung von vereinfachten Leistungsprüfungen von kälteerzeugenden Einrichtungen in Verbindung mit dem zugehörigen Aufbau ausgelegt und anerkannt.

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