Sichtprüfung von ATP Beförderungsmitteln

Werden ATP Bescheinigungen für Beförderungsmittel beantragt, deren Herstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, ist der Zustand des Beförderungsmittels im Rahmen einer Sichtprüfung durch den Sachverständigen festzustellen.

Ein zufrieden stellendes Ergebnis vorausgesetzt, wird eine ATP-Bescheinigung ausgestellt. Die sechsjährige Gültigkeitsdauer der ATP-Bescheinigung wird in allen Fällen vom Zeitpunkt der Herstellung des Beförderungsmittels bzw. des wärmegedämmten Kastens an gerechnet.

Geprüft wird der allgemeine Zustand der Wärmedämmung, der Dichtungen und der Kältemaschine, der Umfang der Ausstattung sowie die Schäden und Reparaturstellen. Der Ort der Sichtprüfung wird jeweils im Einzelfall mit dem Betreiber abgestimmt.

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