ATP-Wiederholungsprüfung

Klassifizierte Beförderungsmittel: Gemäß dem ATP-Übereinkommen unterliegen klassifizierte Beförderungsmittel einer Wiederholungsprüfung. Solche Prüfungen werden von allen von der DNV GL SE zugelassenen Stützpunkten für ATP-Wiederholungsprüfungen angeboten. Letztere sind mit allen erforderlichen Einrichtungen und Messgeräten ausgestattet und für diese Aufgabe besonders geschult.

Wann wird eine Wiederholungsprüfung fällig?

Eine Wiederholungsprüfung von Kühlfahrzeugen wird nach dem ATP-Übereinkommen gefordert:
  • 6 Jahre nach der Herstellung des wärmegedämmten Aufbaus
  • danach alle drei Jahre
  • in Ausnahmefällen auf Verlangen der ATP-Prüfstelle.
Was wird geprüft?

Bei der Wiederholungsprüfung wird überprüft, ob die Kühleinrichtung in der Lage ist den Innenraum des leeren Beförderungsmittels innerhalb einer bestimmten Zeit auf die der ATP-Klasse entsprechenden Temperatur abzukühlen. Die Außentemperatur muss während der Dauer dieser Prüfung mindestens + 15 °C betragen.

Darüber hinaus prüft der Sachverständige folgende Einzelheiten:
  • allgemeiner Zustand der Wärmedämmung und der Kältemaschine
  • Funktion der Kältemaschine, wie Kühlen, Heizen, Abtauen, Low-Speed-Modus
  • Genauigkeit des Thermometers/Temperaturschreibers
  • Zustand der Dichtungen an Türen und anderen Öffnungen
  • Abmessungen der Dämmstärken und des Beförderungsmittels allgemein
  • Dichtigkeit des Beförderungsmittels.
Nach bestandener Prüfung wird die abgelaufene ATP-Bescheinigung für das geprüfte Beförderungsmittel um weitere drei Jahre verlängert.
In Abhängigkeit der Ergebnisse der Sichtprüfung und des Abkühlversuches behalten wir uns vor, abgelaufene ATP Bescheinigungen von geprüften Transportmitteln
  • um weitere 3 Jahre unter Beibehaltung der ursprünglichen Klassifizierung zu verlängern
  • für die nächsten 3 Jahre eine niedrigere Klasse (z.B. FRB statt FRC) zu bestätigen
  • nicht zu verlängern bzw. zu bestätigen.
Wo wird geprüft?

ATP Wiederholungsprüfungen werden u.a. bei den von uns benannten Service Stützpunkten durchgeführt. Auf Anfrage können Wiederholungsprüfungen auch auf dem Werksgelände der Fahrzeugbetreiber durchgeführt werden, sofern die Außentemperatur von mindestens +15°C während der Dauer der Prüfung sichergestellt werden kann. Während der kalten Jahreszeit sind Wiederholungsprüfungen stets in heizbaren Hallen oder Werkstätten durchzuführen, die mit einer Abgasableitung ins Freie eingerichtet sind.

Alle von der DNV GL SE benannten Service-Stützpunkte für ATP-Wiederholungsprüfungen sind mit entsprechenden Einrichtungen ausgestattet und verfügen über die erforderliche fachliche Kompetenz.

Anlieferzustand des zu prüfenden Beförderungsmittels

Spätestens bei Anlieferung des Beförderungsmittels ist vom Betreiber die zum Fahrzeug gehörige gültige oder abgelaufene ATP-Bescheinigung beizubringen.

Der Aufbau muss sauber und leer sein, d.h. es dürfen sich auch keine Leerpaletten im Aufbau befinden.

Der Aufbau darf nicht vorgekühlt sein, d.h. Innentemperatur = Außentemperatur

Bei Fahrzeugen mit Transportkühleinrichtung muss diese uneingeschränkt betriebsbereit sein.

Fahrzeuge, die für den Tiefkühleinsatz klassifiziert werden sollen, müssen mit einem zugelassenen und betriebsbereiten Temperaturschreiber ausgerüstet sein.

Bei Schäden am Aufbau sowie bei schadhaften Dichtungen an Türen und Klappen empfehlen wir diese vor der ATP-Wiederholungsprüfung instand zu setzen bzw. auszutauschen.

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